Ein Tages-Tipp sollte eine Mindest-Quote von 1,40 und höher haben, um sinnvolle Erträge generieren zu können. Wir haben eine Testreihe beendet, die aus Quoten zwischen 1,20 und 1,30 eine 2-er-Kombi erstellt. Besonders im Bereich Tennis kann diese Variante sehr erfolgreich werden. In der Testphase waren 82% dieser Kombis richtig.
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Rechtliche Hinweise
Vorbemerkung (10.09.2010)
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der deutsche Glücksspiel-Staatsvertrag nicht zulässig ist. Dies bedeutet, dass der deutsche Staat sein Glücksspiel-Monopol nicht aufrecht halten darf und die Gesetze entsprechend ändern muss. Begründet wird dieses Urteil mit der staatsmonopolistischen Vorgehensweise, dass dies nur zur Unterstützung der Suchtprävention erfolgen würde. Diese Begründung wurde als abwegig beschieden, vielmehr wurde klargestellt, dass die wahre Begründung staatliches Gewinnstreben sei. Dieses Urteil muss der deutsche Gesetzgeber nun umsetzen, was selbstverständlich wieder dauern kann. Wir lassen deshalb den untenstehenden Ursprungstext stehen wie er ist, bis sich die rechtliche Grauzone in ein rechtsverbindliches neues Gesetz gewandelt hat.
Da bisher schon 96% der deutschen Sportwetter bei online-Anbietern ihre Wetten gesetzt haben und keine „Strafverfolgungen“ bekannt wurden, ist davon auszugehen, dass sich dies zumindest nicht verschärft, bis das neue Gesetz in Kraft getreten ist. Wir sind verpflichtet, auf rechtliche Gegebenheiten hinzuweisen, dem kommen wir hiermit nach. Also, es gilt weiter – eine gewisse Vorsicht ist nach wie vor angebracht.
So verhält es sich bis zum EuGh-Urteil: Wer darf wo wetten?
Ein deutscher Staatsbürger, der sich in Deutschland aufhält, darf nur beim staatlichen Wettenanbieter oddset wetten. Er darf nicht im Internet bei einem anderen Anbieter Wetten setzen.
Ein deutscher Staatsbürger, der sich nicht in Deutschland aufhält (z.B. Urlaub) oder einen festen Wohnsitz im Ausland hat und dort lebt, darf auch bei internationalen Wettenanbietern seine Wetten setzen.
Wir dürfen und werden keine Werbung für internationale Wettenanbieter im Internet machen.
Wir weisen lediglich darauf hin, dass bestimmte Wett-Strategien beim deutschen Wettenanbieter oddset nicht angewandt werden können. Deutsche Wetter, die in Deutschland wohnen oder sich aufhalten, müssen sich an die Wettempfehlungen halten, die oddset vorgibt. Außerhalb Deutschlands dürfen andere Wettenanbieter genutzt werden, die eine größere Anzahl von Wettangeboten und eine höhere Strategie-Vielfalt anbieten.
Diese rechtliche Situation befindet sich im europäischen Umbruch. Wenn die Harmonisierung der entsprechenden Gesetze fortschreitet, dürfte eine Liberalisierung des Glücksspiel-Staatsvertrags Erleichterungen für deutsche Wetter mit sich bringen.
Hinweis: Jeder Staatsbürger eines jeden Landes ist aufgefordert, sich nach den Gesetzen in seinem Heimatland zu erkundigen, damit nicht die Gefahr besteht, dass man sich nicht gesetzeskonform verhält.
Wetteinsätze – wie hoch?
Sportwetten bleiben ein Glücksspiel. Man kann mit Wissen, Erfahrung und Strategie die Chancen auf Gewinne erhöhen, eine Sicherheit gibt es jedoch dafür nicht, da niemand einen Spielausgang zu 100% vorhersagen kann.
Ein Teilnehmer sollte sehr vorsichtig seine Wetteinsätze tätigen. Er sollte niemals mehr als 4-6 % seines monatlich verfügbaren Einkommens (nach Abzug von Fixkosten) einsetzen, um nicht in Gefahr zu geraten, bei Verlust einen bestimmten Betrag wieder "zurück gewinnen zu wollen".
Bei bereits gewonnenen Beträgen sollte der Teilnehmer niemals die Gesamtsumme in einer Woche einsetzen, damit bei einem Verlust nicht das gesamte Budget verloren geht. Wichtig ist, dass die Wetteinsätze nur dann kontinuierlich steigen sollten, wenn entsprechende Gewinne erzielt werden.
Wir haben Ihnen einige Online-Wettenanbieter aufgelistet. Bitte beachten Sie, wo Sie sich aufhalten und bei welchem Anbieter Sie wetten dürfen.
Liste mit online-Anbietern. Bitte anklicken
Pressemitteilungen über sportwettenberater.com
http://www.offenes-presseportal.de/unternehmen/sportwettenberatercom_ug_...
http://www.presseecho.de/vermischtes/PE12570901054212.htm
http://www.firmenpresse.de/pressinfo135512.html